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   LSG Saarland, 24.09.2013 - L 5 VE 5/11   

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https://dejure.org/2013,48104
LSG Saarland, 24.09.2013 - L 5 VE 5/11 (https://dejure.org/2013,48104)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24.09.2013 - L 5 VE 5/11 (https://dejure.org/2013,48104)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24. September 2013 - L 5 VE 5/11 (https://dejure.org/2013,48104)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Saarland, 24.09.2013 - L 5 VE 5/11
    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des BSG auch Sekundäropfer in den Schutzbereich des § 1 Abs. 1 OEG einbezogen (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003, Az.: B 9 VG 1/02 R = BSGE 91, 107 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 3 m.w.N.), was sich bereits aus der in § 1 OEG enthaltenen Formulierung "oder eine andere Person" ableiten lässt.

    Voraussetzung hierfür ist aber - ebenso wie bei Primäropfern - eine unmittelbare Schädigung, also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Schädigungstatbestand und der schädigenden Einwirkung im Sinne einer engen, untrennbaren Verbindung beider Tatbestandselemente (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003 a.a.O. m.w.N.).

    Sie müssen demnach durch Wahrnehmung dieses Vorgangs oder eine sonstige Kenntnisnahme davon geschädigt worden sein (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003 a.a.O. m.w.N.).

    Umgekehrt muss der Mangel eines zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs zu dem das Primäropfer schädigenden Vorgang nicht schaden, wenn das Sekundäropfer eine enge personale Beziehung zum Primäropfer hat (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003 a.a.O. m.w.N.).

    Fehlt es - wie auch vorliegend - an jedweder personalen Beziehung zum Primäropfer, kommt eine Gewährung von OEG-Leistungen nur und ausschließlich in Betracht, wenn das Sekundäropfer unmittelbarer Augenzeuge des das Primäropfer schädigenden Vorganges geworden ist oder in sonstiger Weise Kenntnis von dem schädigenden Vorgang selbst - und nicht, wovon offenbar das SG ausgeht, von den Auswirkungen bzw. Folgen des schädigenden Vorganges - erlangt hat (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003 a.a.O. m.w.N; BSG-Urteil vom 12.06.2003, Az.: B 9 VG 8/01 R = SozR 4-3800 § 1 Nr. 2).

    Auf dieses Rundschreiben nimmt auch das BSG in seinem Urteil vom 12.03.2006 (Az.: B 9 VG 1/02 R a.a.O.) ausdrücklich Bezug.

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 8/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - schädigender Vorgang - Primäropfer -

    Auszug aus LSG Saarland, 24.09.2013 - L 5 VE 5/11
    Fehlt es - wie auch vorliegend - an jedweder personalen Beziehung zum Primäropfer, kommt eine Gewährung von OEG-Leistungen nur und ausschließlich in Betracht, wenn das Sekundäropfer unmittelbarer Augenzeuge des das Primäropfer schädigenden Vorganges geworden ist oder in sonstiger Weise Kenntnis von dem schädigenden Vorgang selbst - und nicht, wovon offenbar das SG ausgeht, von den Auswirkungen bzw. Folgen des schädigenden Vorganges - erlangt hat (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003 a.a.O. m.w.N; BSG-Urteil vom 12.06.2003, Az.: B 9 VG 8/01 R = SozR 4-3800 § 1 Nr. 2).

    Dieser war aber, als der Kläger das Primäropfer aufgefunden hat, bereits beendet (vgl. BSG-Urteil vom 12.06.2003, Az.: B 9 VG 8/01 R a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.07.2015 - L 4 VG 14/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Schockschaden - Tatzeuge als

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung des LSG des Saarlandes (Urteil vom 24.09.2013 - L 5 VE 5/11).
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